Eizellspende

Einige Frauen haben keine Möglichkeit, eigene Eizellen zu produzieren, oder ihre Eizellen sind von geringerer Qualität, sodass sie nicht zu einer Schwangerschaft führen. Für diese Frauen besteht keine andere Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, als durch eine Eizellspende.

Dies bedeutet, dass sie sich einer In-vitro-Fertilisation unterziehen sollten, für die der Samen ihres Partners und die Eizelle einer anderen Frau (einer Eizellspenderin) verwendet werden. Die hieraus entstehenden Embryonen werden in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt. Patientinnen, bei denen eine Eizellspende in Frage kommt, sind:

  • Frauen im fortgeschrittenen Alter
  • Frauen bei Zustand nach Eierstockentfernung.
  • Frauen, die sich einer Strahlen- oder Chemotherapie unterziehen mussten
  • Junge Frauen in der vorzeitigen Menopause
Untersuchungen bei der Spenderin
  • Sämtliche Spenderinnen werden einer umfassenden klinischen Untersuchung unterzogen.
  • Die speziellen Untersuchungen umfassen: Eine Untersuchung auf Mukosviszidose (bis zu 99% der CTFR-Genmutationen), Defekt des X-Chromosoms, Alpha-, Beta- und Delta-Beta-Thalassämie, Spinale Muskelatrophie (Exons 7 und 8), Nicht-syndromale Schwerhörigkeit und Taubheit (Mutationen 35delG und L90p), Karyotyp.
  • Auch wird die Eizellspenderin auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet, genetisch untersucht, und es wird ein PCR-Test auf Hepatitis B und C sowie ein HIV-Test durchgeführt.

Ihr Wunsch, jemandem die Liebe zu geben, die Sie in sich tragen, ist auch unser Wunsch.

DOREA OARION

Gesetzgebung

Die Eizellspende ist in einem speziellen Gesetz nach folgenden wesentlichen Punkten geregelt:

  • Die Anonymität der Spenderin und der Empfängern des Erbmaterials muss gewährleistet sein. Die Anonymität und die ärztliche Schweigepflicht für die Spende wird vollkommen gewahrt: Wenn Sie der Spende von Eizellen oder Embryonen zugestimmt haben, informieren wir Sie auf keinerlei Art und Weise über den Ausgang der Versuche bei der Empfängerin. Umgekehrt erhalten die Empfängerinnen keinerlei Informationen bezüglich der Identität oder der Patientenakte der Spenderin, mit Ausnahme der Informationen, die direkte Auswirkungen auf ihre Gesundheit haben (z.B. Blutgruppe und Rhesusfaktor).
  • Die Spenderin muss zwischen 18 und 35 Jahre alt sein. Das maximal zulässige Alter für eine In-vitro-Fertilisation ist für die Empfängerinnen das vollendete fünfzigste Lebensjahr oder – bei Ausnahmegenehmigung durch die Griechische Nationale Behörde für assistierte Reproduktion – das zweiundfünfzigste Lebensjahr.
  • Sowohl die Spenderin als auch das Paar, das die Eizellspende empfängt, müssen spezielle Einwilligungserklärungen unterschreiben, indem sie erklären, dass sie die Spende annehmen. Diese Einwilligungserklärungen werden in einem geheimen Archiv verwahrt.
  • Bei Eizellspende ist der Transfer von bis zu 2 Embryonen zulässig.